Einladung zur JHV des Fördervereins der Andreas-Schule
Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Andreas-Schule
Liebe Mitglieder des Fördervereins, liebe Eltern,
liebe Lehrerinnen und Lehrer der Andreas-Schule,
liebe MitarbeiterInnen des Budenzauber-Teams,
hiermit lade ich Sie sehr herzlich zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Andreas-
Schule für den Standort Korschenbroich ein.
Die Jahreshauptversammlung findet statt am:
Datum: Montag, 22. Januar 2024
Uhrzeit: 19 Uhr
Ort: Forum der Andreas-Schule, Korschenbroich (Haupteingang)
Tagesordnung:
-
- Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
- Berichte des Vorstands, der Kassiererin und der Kassenprüferin
- Entlastung des Vorstands
- Neuwahlen des Vorstands und der Kassenprüferin
- Behandlung vorliegender Anträge
- Verschiedenes
- Abstimmung über Auflösung des Fördervereins (für den Fall, dass die vakanten Positionen im Vorstand nicht besetzt werden können)
Ich hoffe, Sie sind alle gut und gesund in das neue Jahr gestartet.
Wir möchten das Jahr 2024 aktiv mit Ihnen gestalten und würden uns sehr freuen, wenn Sie
zahlreich an der Jahreshauptversammlung teilnehmen.
Wie Sie der Tagesordnung entnehmen können, stehen am 22.01.2024 Vorstandsneuwahlen an.
3 Positionen (Vorsitz, stellvertretender Vorsitz, Kassiererin) müssen neu besetzt werden.
Es wäre toll, wenn sich dafür engagierte Eltern oder Großeltern finden, die bereit sind, ein Amt im Vorstand für 2 Jahre zu übernehmen.
Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Die Andreas Schule und insbesondere die Grundschulkinder haben es verdient, auch in Zukunft
von einem aktiven Förderverein zu profitieren.
Anbei erhalten Sie noch einmal unser Schreiben „Der Förderverein stellt sich vor“ vom September 2023 sowie die Satzung des Fördervereins.
Sollte es unter TOP 8 zu einer Auflösung des Fördervereins kommen, ist dafür laut Satzung eine
Stimmenmehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Das Vermögen des Fördervereins fällt dann gemäß Satzung an den Träger der Andreas
Grundschule.
§ 13 Auflösen des Vereins
I. Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung.
II. Der Beschluss bedarf einer Stimmenmehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
§ 2 Vereinszweck
V. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt sein Vermögen an den Träger der Andreas
Grundschule Korschenbroich, der es ausschließlich und unmittelbar für Bildungszwecke der
o.g. Schule zu verwenden hat.
Wir freuen uns auf einen guten und konstruktiven Austausch!
Mit freundlichen Grüßen,
Rainer Vetter, Vorsitzender des Fördervereins